0190-Dialer und Recht

Gesetzesreformen

Die Bundesregierung plant noch im Jahr 2003 eine Reform der 0190-/0900-Gesetzeslage. Nachfolgend finden Sie in chronologischer Reihenfolge die wichtigsten Fakten hierzu:



14.08.2003
Das neue 0190/0900-Gesetz tritt morgen in Kraft


Zum 15.08.2003 tritt das neue 0190/0900-Gesetz in Kraft. Den genauen Gesetzestext gibt es hier zum Download.

Die Verfügung der Regulierungsbehörde zum Legitimationsverfahren mittels PIN gibt es hier zum Download. Die Verfügung der Regulierungsbehörde zur Registrierung von Dialern gibt es hier zum Download.



15.07.2003
Dialer & Recht fordert Nachbesserung

Das neue Gesetz ist nur ungenügend und wird den bestehenden Missbrauch nicht vereiteln. Vgl. die Pressemitteilung von Dialer & Recht v. 15. Juli 2003.



15.07.2003
Bundesrats-Drucksache 448/03 online

Am 11.07.2003 hat der Bundesrat endlich dem 0190/0900-Reform-Gesetz zugestimmt (vgl. u.). Die betreffende Drucksache steht nun auf Dialer & Recht zum Download bereit.



11.07.2003
Bundesrat stimmt 0190/0900-Reform-Gesetz zu

Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" hat heute endlich seinen Weg durch den Bundesrat gefunden, nachdem es aus dem Vermittlungsausschuss zurücküberwiesen wurde.

Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz noch Ende Juli in Kraft treten kann.




03.07.2003
Einigung im Vermittlungsausschuss bei 0190er- und 0900er-Nummern

Länderkompetenzen werden stärker berücksichtigt

Der heute unterbreitete Vermittlungsvorschlag zum Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern beschränkt die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen. Er sieht unter anderem vor, dass die Regulierungsbehörde Anordnungen und andere Maßnahmen nur "im Rahmen der Nummernverwaltung" treffen kann. Die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden sollen davon unberührt bleiben. Die Einfügung dieser Formulierungen geht auf das Anrufungsbegehren des Bundesrates zurück, der befürchtete, die bisherige Formulierung schaffe Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde, die sonst den klassischen Ordnungsbehörden der Länder zustehen.

Darüber hinaus sieht der Vermittlungsvorschlag vor, dass die Regulierungsbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den Staatsanwaltschaften oder den Verwaltungsbehörden der Länder mitteilt.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates v. 02.07.2003





22.06.2003
SPD: CDU/CSU verzögert das Ende der Abzocke bei 0190er-Nummern

Zum Beschluss des Bundesrates erklären der Sprecher für Wirtschaft und Arbeit der SPD Bundestagfraktion, Klaus Brandner, und der Sprecher für Telekommunikationspolitik, Hubertus Heil:

Die CDU/CSU blockiert das In Kraft treten eines Gesetzes gegen den Missbrauch der Mehrwertdienste über 0190er und 0900er-Nummern. Damit übernimmt sie die Verantwortung für alle geprellten Verbraucher, die unbemerkt über diese Nummern abgezockt werden. Insbesondere verhindert sie damit, dass die kriminellen Dialer-Programme endlich wirksam bekämpft werden.

Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz noch einstimmig verabschiedet. In den Beschluss sind die Änderungswünsche des Bundesrates vollständig eingegangen. Die Formulierungen, an denen sich nun die Union im Bundesrat stößt, waren auch so in der ersten Lesung des Bundesrates vorhanden und wurden nicht beanstandet. Die Begründung, mit der nun das Vermittlungsverfahren bestritten wird, ist ein angeblicher Verstoß gegen das Föderalismusprinzip. Die bayerische Landesregierung, die das Gesetz stoppen ließ, rechnet die jetzt vorgeschriebene Verpflichtung zur Preisansage bei Nutzung einer 0190er-Nummer bereits zu den Inhalten - und eine Bestimmung hierüber sei nur den Ländern vorbehalten. Außerdem soll die Regulierungsbehörde, wenn sie von der rechtswidrigen Nutzung der 0190er-Nummer eine gesicherte Erkenntnis hat, nicht mehr unverzüglich die Abschaltung anordnen dürfen. Sie soll erst bei den Landesbehörden nachfragen und drei Wochen auf die Antwort warten. In dieser Zeit kann ein Betrüger weiterhin ahnungslose Kunden schädigen.

Offensichtlich ist der bayerischen Landesregierung eine kleinkarierte Auseinandersetzung um die Abgrenzung von Bundes- und Länderkompetenzen wichtiger als der Verbraucherschutz.

Quelle: Pressemitteilung der SPD-Fraktion v. 20.06.2003



20.06.2003
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat - auf Antrag von Bayern - am heutigen Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Den Ländern gehen die bisherigen Regelungen nicht weit genug.



17.06.2003
CSU: 0190-Reform nicht ausreichend

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensten reicht nicht aus.

Die Experten der CSU-Verbraucherschutzkommission fordern mehr Schutz gegen den Missbrauch von sogenannten „Telefonmehrwertdiensten“. Der neue rot-grüne Gesetzentwurf, der diesen Missbrauch bekämpfen soll, will die Verbindungen zu 0190 und 0900 Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute begrenzen. Nach einer Stunde soll eine Verbindung unterbrochen werden, und bei frei tarifierbaren Nummern soll eine Höchstgrenze von 30 Euro pro Einwahl festgelegt werden. „Das sind zweifellos erste Schritte in die richtige Richtung, aber eine Lösung für die Probleme in der Praxis stellen sie nicht dar“ sagte die Vorsitzende der CSU-Verbraucherschutzkommis-sion und Europaabgeordnete Emilia Müller. Der Bundesrat werde über das Gesetz am kommenden Freitag entscheiden.

„Rot-Grün beschränkt unverständlicherweise den Schutz nur auf manche Nummern. Das reicht nicht aus“, sagte Müller. Mit diesem Gesetz wird nur der Missbrauch von 0190- und 0900-Rufnummern bekämpft. Es sei abzusehen, dass unseriöse Anbieter auf andere Nummern wie etwa 0137, 118xx oder 0192, 0193 ausweichen werden. „Um den Verbraucher vor unseriösen Gewinnpraktiken und teuren Serviceleistungen zu schützen, muss der gesetzliche Schutz auf diese Nummern ausgedehnt werden“, forderte Emilia Müller.

Auch das derzeitige Inkassoverfahren müsse fair für den Verbraucher ausgestaltet werden. Die entsprechenden Vorschriften fehlten im Gesetzentwurf. Heute dürfe ein Netzbetreiber selbst dann Forderungen von Mehrwertdiensteanbietern gegenüber Verbrauchern einziehen, wenn der Verbraucher Einwendungen gegen die Forderung erhebt. Grund sei, dass der Netzbetreiber behaupten kann, er sei für die Inhalte nicht verantwortlich. Emilia Müller: „Dieses Sonderrecht entbehrt jeder sachlichen Grundlage und ist aus Verbrauchersicht schlichtweg unerträglich. Es muss daher abgeschafft werden.“ Künftig sollte der Anbieter des sogenannten Mehrwertdienstes bei rechtzeitigem Widerspruch den Anspruch wie alle anderen Unternehmen selbst durchsetzen müssen. Dabei solle es eine Bagatellgrenze geben, ab der das Widerspruchsrecht gilt.

Schließlich solle die von einigen Gerichten bereits bejahte Beweislastumkehr gesetzlich festgeschrieben werden: Im Streitfall sollte der Anbieter einer Leistung den Beweis dafür erbringen, dass er über die entstehenden Kosten und die angebotenen Dienstleistungen informiert hat.

Quelle: Pressemitteilung der CSU v. 16.06.2003



07.06.2003
Dialer & Recht fordert auch bei neuem Gesetz Nachbesserung

Auch das neue Gesetz ist nur ungenügend und wird den bestehenden Missbrauch nicht vereiteln.

Vgl. dazu die Pressemitteilung von Dialer & Recht v. 07. Mai 2003.



06.06.2003
FST begrüßt Gesetz zu 0190/0900-Nummern

Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. begrüßt das neue Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900-Telefonmehrwertdienste-Rufnummern. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber unser Anliegen berücksichtigt hat, einen fairen Ausgleich zwischen notwendigem Verbraucherschutz und den Bedürfnissen des Marktes zu schaffen“, betont Renatus Zilles, Mitglied des Vorstandes der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST e.V.

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Zilles es, dass der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hat zu prüfen, inwieweit der FST als Selbstregulierungsorgan stärker in die Gestaltung des Marktes eingebunden werden kann. Hierzu hatte der FST e.V. vorgeschlagen, den Verein als Prüfungs-, Beratungs- und Kontrollorgan der Regulierungs­behörde für Telekommunikation und Post - wie eine Art TÜV - zur Seite zu stellen. Die Oberhoheit und letzte Entscheidungsinstanz bliebe dabei in den Händen der Regulierungsbehörde. Diese Vorgehensweise wird bei der Behörde bereits praktiziert, beispielsweise bei der Zulassung und Zertifizierung neuer Technologien im Bereich Funk- und Nachrichtentechnik. Auch ist ein solches Verfahren seit Jahren erprobte Praxis im Bereich der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK.

Quelle: Pressemitteilung der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. v. 6. Juni 2003



05.06.2003
Bundestag beschließt 0190/0900-Gesetz

Der Bundestag hat heute einstimmig das 0190-/0900-Gesetz beschlossen. Es soll im Juli in Kraft treten, bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrates.



04.06.2003
Bundestagswirtschaftsausschuss beschließt Nachbesserungen einstimmig

Der Bundestagswirtschaftsausschuss hat heute einstimmig Nachbesserungen am 0190-Gesetz beschlossen. Am morgigen Donnerstag soll dann die Beschlußfassung im Bundestag erfolgen. Es gibt eine Vielzahl von nachgebesserten Einzelbestimmungen. So wurde z.B. der ehemalige Entgeltpreis von 3,- € / Minute nunmehr auf 2,- € reduziert.

Siehe dazu auch
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.06.03-000/



03.06.2003
Bundesregierung: Internet-Nutzer sollen kostenpflichtige Dialer sperren können

Die Bundesregierung will ihren Gesetzentwurf erweitern, so dass Verbraucher künftig Nummernkombinationen, die ausschließlich für Dialer zur Verfügung stehen, gesondert sperren können.

Nähere Informationen dazu unter http://www.heise.de/newsticker/data/anw-02.06.03-004/


23.05.2003
Bundesrat beschließt umfangreiche Stellungnahme

Der Bundesrat hat heute zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.

Zunächst begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Einleitung gesetzgeberischer Schritte in diesem Bereich, gleichzeitig weist er jedoch auf gravierende Lücken hin, die der Gesetzentwurf bisher noch enthält. So lasse er Maßnahmen vermissen, die Schäden bei Verbrauchern bereits von vorn herein ausschließen oder aber bereits entstandene Schäden zu erstatten helfen. Beanstandet wird vom Bundesrat ferner, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde zum Nummerentzug oder zur Abschaltung der Rufnummer selbst bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung als bloße Kann-Vorschrift ausgestaltet ist. Der Ausschluss von einer weiteren Nutzung müsse vielmehr zwingend vorgeschrieben werden.

Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass bereits jetzt erkennbar sei, dass der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern auch auf andere Rufnummerngassen verlagert werde. Deshalb sollen auch für andere Rufnummerngassen, das heißt nicht nur für 0190-er und 0900-er Nummer, geeignete Regelungen getroffen werden. Daher sollen alle Anwählprogramme der Registrierungspflicht unterliegen, unabhängig davon, in welcher Nummerngasse sie eingesetzt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Höhe möglicher Geldbußen sowie zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten überprüfen, insbesondere für Verstöße gegen die Auskunftspflicht gegenüber dem Zuteilungsnehmer und die Angabe von Preisänderungen während der Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes. Schließlich soll die Bundesregierung sich auch auf internationaler Ebene um einen entsprechenden Verbraucherschutz bemühen, da bereits heute zahlreiche Anbieter versuchen, ihre Dienste über ausländische Mehrwertrufnummern anzubieten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den seit einiger Zeit festgestellten Missbrauch von 0190er- und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Rechtsposition des Verbrauchers gestärkt und sein hohes finanzielles Risiko begrenzt werden. Die Vorlage sieht zunächst einen Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Regulierungsbehörde über diejenigen vor, die Dienstleistungen über eine 0190er-Mehrwertdiensterufnummer anbieten. Alle 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die seit dem 1. Januar 2003 genutzt werden können, sollen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde erfasst werden.

Pressemitteilung des Bundesrates 87/2003 v. 23. Mai 2003



23.05.2003
Anhörung von Sachverständigen

Am Mittwoch hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestages Sachverständige zu der geplanten Reform angehört.

Mehr dazu unter
http://www.heise.de/ct/aktuell/data/jo-22.05.03-000/


10.05.2003
Opposition kritisiert 0190-Gesetzesentwurf

Nun hat sich auch die Oppostion im Bundestag zu dem aktuellen Gesetzesentwurf geäußert.

Martina Krogmann, Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion, erklärte in einem Interview, dass eine der Schwachpunkte vor allem die Tatsache sei, dass sich der Entwurf nur auf die 0900/0190-Nummern beziehe und nicht auf die sonstigen Mehrwertdienste-Nummern wie 0137 oder 0193: "Die Verlagerung auf diese Nummern ist also vorprogrammiert, das Problem bleibt weiter ungelöst, der Verbraucher wird weiter abgezockt."

Krogmann schlägt vor, sämtliche Mehrwertdienste-Nummern mit aufzunehmen und einheitlich gesetzlich zu regeln.

News Dialer & Recht, 17. Mai 2003


08.05.2003
Zuleitung des Gesetzesentwurf an Bundestag

Die Bundesregierung möchte den Missbrauch von 0190er-Nummern und automatischen Einwählprogrammen, so genannten Dialern, eindämmen. Dazu hat sie dem Bundestag einen Gesetzentwurf (15/907) vorgelegt.

Es geht laut Bundesregierung darum, das Angebot solcher Mehrwertdiensterufnummern transparenter zu gestalten und so die Rechtsposition des Verbrauchers zu verbessern. Dazu bekomme der Verbraucher einen Auskunftsanspruch gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post und erhalte somit die Möglichkeit zu erfahren, wer sich hinter einer solchen Telefonnummer verbirgt.

Darüber hinaus sollen laut Regierung sämtliche 0900-er-Nummern in einer Datenbank erfasst und im Internet veröffentlicht werden. Die Anbieter seien dazu verpflichtet, auf die Preise hinzuweisen und eine Preisansage vorzunehmen. Die Einführung von Preisobergrenzen und die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde mindern laut Bundesregierung für den Verbraucher das Risiko, durch ein missbräuchliches Angebot einen hohen Geldbetrag zu schulden.

Um dem Missbrauch mit Dialern, die sich zum Teil unbemerkt auf den PC aufschalten, zu begegnen, möchte die Bundesregierung die Anbieter dazu verpflichten, die Dialer vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registrieren zu lassen. Außerdem solle der Datenschutz bezüglich der 0190er-/0900-er-Nummern eingeschränkt werden. Die Zielrufnummer würde dann nicht mehr um die letzten drei Ziffern gekürzt, sondern in voller Länge auf der Telefonrechnung stehen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 092


09.04.2003
Bundeskabinett legt Gesetzesentwurf vor.

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der den breiten Missbrauch bei den 0190-Rufnummern einschränken soll.

Danach dürfen Anrufe maximal 3 € pro Minuten kosten. Nach einer Stunde muss die Verbindung automatisch getrennt werden. Anbietern droht bei Missbrauch der Entzug der Servicenummer.

Zwar mag dieser Gesetzesentwurf gut gemeint sein, geht aber kaum über die derzeitige Rechts- und Spruchpraxis der deutschen Gerichte hinaus. So ist Kappung nach dem Betrieb von einer Stunde längst in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. nur LG Heidelberg, Urt. v. 17. Mai 2002 - AZ.: 5 O 19/02).

Interessant ist, dass die Verpflichtung über den Preis zu informieren nun auch künftig für Handy-Verbindungen zu teuren Servicenummern gelten soll. Diese Pflicht soll aber erst mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft treten.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat sich daraufhin zu Wort gemeldet. Zwar begrüßt der VATM weitgehend die Regelungen, hält es jedoch aber für "bedenklich, den Mobilfunk mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen, zumal hier von einer entsprechenden Missbrauchs- und Dialer-Problematik nicht die Rede sein kann."

News Dialer & Recht, 17. Mai 2003



Vorschriften:

Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

Dokument im pdf-Format

 

Gesetz über die Nutzung von Telediensten (TDG) in der bis 12.12.2001 gültigen Fassung

 

Das TDG in seiner neuen Fassung, gültig seit 21.12.2001:

Dokument im pdf-Format

 

Die relevanten Vorschriften des BGB

Dokument im pdf-Format

 

Die "Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht"

Dokument im pdf-Format

 

Bundesrats-Drucksache 448/03: Zustimmung des Bundesrates zum 0190/0900-Gesetz

Dokument im pdf-Format

 

 

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900-Mehrwertdiensterufnummern (4. Juni 2003)

Dokument im pdf-Format

 

Zweite Verordnung zur Änderung der TKV

Dokument im pdf-Format

 

Entschließung des Bundesrates zur Unterbindung des Mißbrauches von "Premium Rate" Rufnummern (BR-Drucksache 636/02)

Dokument im pdf-Format

 

Aufsätze:

Niko Härting, Dialer, Erotik und Rechtsberatung - Vertragsbeziehungen bei 0190-Diensten, DB 2002, 2147

Hans Fluhme, Pay by call? Über die Legitimität eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern, CR 2003, 103

Niko Härting, Informationspflichten der Anbieter von Mehrwertdiensten, CR 2003, 204

 

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